Seit dem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. Mai 1998 kommt es mehr und mehr in Mode, einen sogenannten "Disclaimer" auf seine Seite zu setzen - dabei erzielen die Website-Betreiber im schlimmsten Falle genau das Gegenteil. Denn in einem solchen Fall könnte das Gericht auch davon ausgehen, dass der Website-Betreiber von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seiten wusste! Fakt ist: Für Rechtssicherheit bei Links benötigt man keinen Disclaimer. Zum Zeitpunkt des Linksetzens sollte der Website-Betreiber die Seite ansehen - wenn er sie in diesem Zustand akzeptiert, genügt das voll und ganz. Sollte sich danach der Inhalt der verlinkten Seite ändern, kann er nicht für den Link haftbar gemacht werden.
|